Im Laufe des Jahres 2010 hat sich (wieder einmal) in vielen Bereichen des
Steuerrechts fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf ergeben. Das Jahressteuergesetz
2010 greift diesen Bedarf auf und ergänzt ihn um weitere zwischenzeitlich
erforderlich gewordene steuerrechtliche Maßnahmen. Das Gesetz enthält
eine Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundene Einzelmaßnahmen.
Sollten Sie zur Umsetzung der Informationen oder zu sonstigen Themen Fragen
haben, sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gerne!